Sicher durch den Winter: Was du zum Schneeschippen und zur Streupflicht wissen solltest

Wer wünscht sich nicht pünktlich zum Jahresende die weiße Weihnacht und das Winter-Wunderland? So schöne und besinnliche Stimmung der erste Schneefall auch verbreiten mag, sorgt er auf den Straßen doch gleichermaßen für mehr Arbeit. Während der Schnee auf den Pisten bei Wintersportlern gern gesehen und sehnlichst erwartet wird, bereiten sich die Winterdienste auf ihren Arbeitseinsatz während der kalten Jahreszeit vor. Doch auch Grundstückseigentümer und Mieter erwarten einige Pflichten und Aufgaben.

Wer zur Schneeschaufel greifen sollte und vor allem wann und wo geräumt werden muss, erfährst du in unserem Blogbeitrag. Wir erklären dir auch, was passieren kann, wenn du deine Pflichten nicht beachtest und welche Geräte dir das anstrengende Schneeschippen erleichtern.

Mann beim Schneeräumen mit einer roten Schneefräse vor einem gelben Haus
Eine Schneefräse kann beim anstrengenden Schneeschippen Abhilfe schaffen.

Schneeräumen: Wer wann wozu verpflichtet ist

Den schweren Schnee aus der Einfahrt zu räumen, ist, vor allem bei frostiger Kälte und starkem Schneefall, keine angenehme Aufgabe, doch schließlich musst du dein Auto einigermaßen sicher auf die Straße bekommen. Aber wusstest du eigentlich, dass du in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sein kannst, bestimmte Flächen und Wege von Schnee zu befreien? Je nachdem, ob du Mieter oder Eigentümer einer Immobilie bist, können dich die Schneeräumpflicht und die Streupflicht betreffen. Der Zweck, den diese Gesetze erfüllen, ist letztendlich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Dabei geht es darum, bestimmte Wege sicher zu gestalten, um Verkehrsteilnehmer – egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer – vor Verletzungsgefahren zu schützen. So kommst am Ende nicht nur du selbst sicher zu deiner Haustüre, auch der Postbote kann dir deine Pakete liefern, ohne auf dem Weg auszurutschen.

Wer ist verpflichtet, Schnee zu räumen?

Auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Flächen ist der Winterdienst deiner Kommune für das Räumen und Streuen zuständig. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, vor allem bei bestimmten Flächen, die direkt an Privatgrundstücke angrenzen. Folgende Personen kann die Schneeräumpflicht betreffen:

  • Eigentümer: Besitzer von Grundstücken und Häusern sind nicht nur dafür zuständig, die Wege auf dem eigenen Grundstück von Schnee und Eis zu befreien, sondern auch Gehwege, die direkt an das Grundstück angrenzen.
  • Mieter: Ob ein Mieter selbst für den Winterdienst zuständig ist oder ob dieser zum Beispiel vom Hausmeister übernommen wird, wird meistens vom Vermieter in der Hausordnung oder im Mietvertrag geregelt.

Wo genau muss geräumt werden?

Damit du mit möglichst wenig Risiko von A nach B kommst, sorgt der Winterdienst für geräumte Straßen. Selbst zur Schneeschaufel greifen musst du nur auf deinem eigenen Grundstück und den direkt angrenzenden Flächen. Wo genau und in welcher Breite du schneeschippen musst, regelt jede Kommune in einer Satzung. Erkundige dich also am besten direkt bei deiner Gemeinde nach den geltenden Regeln.

In vielen Fällen ähneln sich diese Satzungen, sodass meist bestimmt wird, dass jeder Eigentümer auf denjenigen öffentlichen Gehwegen schneeräumen und streuen muss, die direkt an sein Grundstück angrenzen. Auf diesen Wegen sollten zwei Menschen aneinander vorbeigehen können, also sollte der von Schnee befreite Weg mindestens 1 Meter breit sein. Auf befestigten Gehwegen wird oft von 1,20 m Breite gesprochen, während bei einer direkt angrenzenden Straße ein 1 m breiter Fußwegstreifen ausreicht. Bei größeren Wohnanlagen sollten auch die Wege von der Haustür bis zu den Parkplätzen, Mülltonnen und Postkästen nicht vergessen werden. Hier reicht meistens, je nachdem, wie es in der kommunalen Satzung oder der Hausordnung bestimmt wurde, ein halber Meter breiter Streifen.

Schnee wird mit einer roten Schaufel von einer Straße geschippt
Vor allem Gehwege müssen von Schnee befreit werden, um Unfälle auf rutschigem Untergrund zu vermeiden.

Wann muss der Schnee entfernt sein?

Auch zu welcher Uhrzeit der Schnee geräumt sein muss, steht in der Regel in den bereits erwähnten Satzungen der Kommunen geschrieben. Vor allem tagsüber müssen die Gehwege und Straßen sicher sein, deswegen besteht die Räumpflicht meist zwischen 7 Uhr morgens und 20 oder 21 Uhr abends. Ist dem Eigentümer bekannt, dass der Gehweg an seinem Haus auch außerhalb dieser Zeit vermehrt benutzt wird, weil dieser zum Beispiel direkt zur nächsten Bushaltestelle führt, sollte er dafür sorgen, dass der Weg früh genug von Schnee und Eis befreit wird - auch vor 7 Uhr morgens.

Nachts oder bei anhaltendem Schneefall musst du nicht Schneeschippen, dafür aber möglichst bald, nachdem der Schneefall geendet hat. Schneit es über viele Stunden hinweg, solltest du in angemessenen Abständen den Schnee räumen. So musst du am Ende des Tages auch keine Unmengen an Schnee schippen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Pflichten

Im Großen und Ganzen geht es bei der Räumpflicht vor allem um die Verkehrssicherung. Das heißt, wenn sich ein Passant auf dem glatten Gehweg vor deinem Haus verletzt, weil du diesen nicht ausreichend geräumt und gestreut hast, trägst du ein Mitverschulden und haftest für den Schaden. Dabei können Forderungen wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld auf dich zukommen, ebenso wie bestimmte Bußgelder, die vom jeweiligen Bundesland abhängen.

Zu deiner eigenen Sicherheit und der aller anderen solltest du also glatte Wege und besonders gefährliche Stellen auf und rund um dein Grundstück sorgfältig von Schnee und Eis befreien. Bist du selbst im Urlaub oder krank, ist es übrigens deine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass jemand diese Aufgaben für dich übernimmt. Ob das ein Nachbar, Freund oder ein bezahlter Winterdienst ist, bleibt natürlich dir überlassen.

Mann beim Schneeräumen mit einer akkubetriebenen Schneefräse in einer Auffahrt vor einer Garage mit grünem Tor
Sicherheit geht vor - vor allem im Winter. Deswegen solltest du Schnee und Eis schnellstmöglich beseitigen.

Schneeschippen: So wird's gemacht

Eine Anleitung fürs Schneeräumen? Die wirst du nicht wirklich brauchen, denn eigentlich geht es ja nur darum, den Schnee von Gehwegen und Straßen auf Flächen zu schippen, wo er nicht weiter stört. Dort leistet dann die Sonne ihren Beitrag, damit der Schnee nach und nach zu Wasser schmilzt und abfließen kann. Worauf du trotzdem achten solltest und welche Geräte dir bei der mitunter schweißtreibenden Aufgabe helfen können, haben wir für dich zusammengefasst.

Wohin mit dem Schnee?

Am besten findest du einen kleinen Platz am Rande deines Grundstücks oder im Garten, wo der Schneehaufen nicht weiter stört. Achte nur darauf, den Schnee nicht auf die öffentliche Straße oder auf Gullys und Schachtdeckel zu räumen. Diese sollen stets freigehalten werden, um Überschwemmungen und Schäden an den Schächten vorzubeugen.

Schneeschaufel, Besen oder Schneefräse?

Welches Gerät man zum Schneeräumen verwendet, hängt oft von der Beschaffenheit des Schnees ab. Handelt es sich nur um trockenen Pulverschnee auf kleineren Flächen, kann dieser meist schon mit einem normalen Kehrbesen weggefegt werden. Gilt es jedoch, auch nassen Schnee zu bewegen, ist das häufigste Mittel zur Wahl die klassische Schneeschaufel. Die gibt es natürlich in unzähligen Varianten, die sich in Größe, Material, Form und Farbe unterscheiden. Letztendlich erfüllen die Schaufeln aber alle den gleichen Zweck. Doch müssen größere Schneemengen entfernt werden, kann die Arbeit mit Besen und Schaufel körperlich sehr anstrengend werden. Leichter geht das mit einer Schneefräse.

Extra-Tipp

Akku-Schneefräse als kräftige Unterstützung

Die Einhell Akku-Schneefräse GE-ST 36/40 Li E räumt mithilfe von 36 V Akku-Power den Schnee beiseite. Sie hat eine Räumbreite von 40 cm und kann bis zu einer Schneehöhe von 20 cm eingesetzt werden. Die Schneefräse wirft den Schnee bis zu 6 Meter weit, die Richtung kannst du nach links, rechts oder geradeaus einstellen.

Für einen optimalen Einsatz solltest du die Drehzahl an die Beschaffenheit des Schnees anpassen und mindestens zwei 4,0 Ah Power X-Change oder größere Akkus einsetzen. Halte dir für längere Einsätze Wechselakkus parat, aber lagere diese bitte nicht draußen in der Kälte!

Streupflicht: Glatte Straßen als Unfallpotenzial

Neben der Räumpflicht wird in den kommunalen Satzungen auch oft von einer Streupflicht gesprochen. Das heißt, dass du neben dem Schneeräumen auch dafür sorgen musst, dass sich kein Glatteis auf den von dir geräumten Flächen bildet.

Womit darf gestreut werden?

Früher wurde meist Streusalz dafür eingesetzt, Glatteis zu verhindern. Heute steht in vielen Satzungen geschrieben, dass Streusalz nur in Ausnahmen verwendet werden sollte, zum Beispiel bei Eisregen oder auf gefährlich glatten Stellen wie Treppen, Rampen oder bei starken Steigungen. Um Umwelt und Tiere zu schützen, empfehlen die meisten Kommunen, besser zu anderen Streumitteln wie Splitt oder Sand zu greifen.

  • Übrigens: Ist über Nacht mit besonderer Glätte zu rechnen, zum Beispiel, wenn Wetterdienste vor Glatteisgefahr warnen, darfst du auch schon vorbeugend streuen.

Praktische Helfer: Akku-Streuer und Streuwagen

Mit einem Eimer voller Streumittel und Handschuhen bewaffnet, kannst du Splitt, Sand oder Salz natürlich per Hand verstreuen. Doch auch hierfür findest du praktische Helfer in unserem Sortiment, wie beispielsweise den Akku-Universalstreuer GE-US 18 Li. Im Sommer für Dünger und Rasensamen eingesetzt, kann er im Winter beim Verteilen von Streugut helfen. Er fasst bis zu 3,3 Liter Streumittel und die Drehzahl, die Streubreite und Streumenge können direkt am Gerät eingestellt werden. Für größere Flächen eignet sich auch der Streuwagen GC-SR 12 mit seinen 12 Liter Fassungsvolumen.

Mann beim Streuen eines vereisten Weges mithilfte eines Akku-Streuers und Streusalz
Mit einem Akku-Streuer oder einem Streuwagen kann Streugut gleichmäßig verteilt werden.

Extra-Tipp

Akku-Lampe für optimale Sicht im Dunkeln

Im Winter sind die Tage kurz und die Nächte umso länger. Für ausreichend Sicht beim früh morgendlichen oder abendlichen Schnee schippen und streuen könnten unsere Akku-Lampen sorgen. Die Akku-Lampe TE-CL 18/2500 LiAC kann bis zu 640 Meter in zwei Helligkeitsstufen ausleuchten und dabei sogar auf einem Stativ fixiert oder aufgehängt werden.

Hilfreiche Geräte im Winter

Picture of the author Marina Liefke.
Verfasst von Marina Liefke
Veröffentlicht am 06.12.2023

Marina Liefke ist Online-Redakteurin bei Einhell, wo sie sich mit quasi allen Texten rund um Werkzeug, Gartengeräte und Zubehör beschäftigt. Das nötige Know-how erhält sie durch die praktischen Produkttrainings und die enge Zusammenarbeit mit den Einhell Produktmanagern. Ihr Lieblingstool ist der PRESSITO Akku-Kompressor, denn wenn die Luft mal raus ist, pumpt er sie direkt wieder rein.